Einfache AG – j.s.a. gründen in der Slowakei - 680€
Unsere Gesellschaft bietet Ihnen eine kostenlose Einleitungsberatung oder eventuell können wir Ihnen auch telefonisch oder per Email helfen.In Preis sind alle anfallenden Gebühren enthalten
- Ausfertigung von allen notwendigen Dokumenten,
- Einschreibung der Gesellschaft in das Gewerbeamt,
- Firmenregister - Handelsregister,
- Finanzamt zum Einkommsteuer,
Anforderungen für die einfache Aktiengesellschaft
Beim einfachen Aktiengesellschaft ist auch für Gründung eine Notarielle Urkunde beim Slowakische Notar so wie beim klassischen Aktiengesellschaft zu machen lassen um die Firma zu Gründen. Der Preis hängt von Hohe dem Stammkapitals.
Nach der Eintragung im Handelsregister muss man die einfache Aktiengesellschaft auch beim Nationalen zentralen Depositär von Aktien in Slowakei registrieren, und die Aktie muss die ISIN Nummer haben und beim Depositär alle Aktien anmelden. Dies sind weitere zusätzliche Jährlichen kosten.
Gesellschafter - Aktionär
Die Anforderungen für ein Gesellschafter sind minimal. Ein Gesellschafter kann physische oder auch Rechtsperson sein, aus jedem Staat der Welt. Aktiengesellschaft kann minimal 1 Rechtsperson gründen oder auch 1 Physische Person also minimal 1 Person.
Beim einen Gesellschafter ist dieser Gesellschafter öffentlich zu sehen an Handelsregisterseite, beim mehreren sind diese nicht öffentlich zu sehen an der www.orsr.sk.
Das ganze Stammvermögen von allem Gesellschafter muss minimal 1 Euro sein, und eine Aktie kann auch 1 Cent werden.
Die Aktiengesellschaft kann nur eine private Aktiengesellschaft sein.
Geschäftsführer
Ein Geschäftsführer kann nur eine physische Person und Staatsbürger von Slowakei oder Staatsbürger von EU oder OECD sein. Andere physische Personen können nur wenn die Aufenthalt in Slowakei haben die Geschäftsführer werden. Wenn sie diese Anforderung nicht erfühlen dann können sie der Geschäftsführer nicht sein.
Von dem Geschäftsführer ist Forderung sauberes Extrakt von Strafregister zu haben.
Beim Slowakischen Staatsbürger macht das Gewerbeamt selbst der Auszug von Strafregister.
Staatsbürgen von anderen Ländern (EU oder OECD ) müssen für Gründung einer Gesellschaft Extrakt von Strafregister beilegen, aus Staat wo die Staatsangehörigkeit haben, oder wo die Permanenten Aufenthalt haben (mehr als 6 Monaten).
Aufsichtsrats
Bei der einfachen Aktiengesellschaft (j.s.a.) muss man nicht den Aufsichtsrat errichten so wie beim klassischen AG (a.s.).
Geschäftsname
Eine Gesellschaft entsteht erst nach eintritt im Handelsregister. Der Name kann beliebige Zeichen und Wörter beinhalten, jedoch muss es einzigartig sein. Firmennamen der Gesellschaft muss am ende die „jednoduchá spoločnosť na akcie“ oder die Abkürzung oder „j. s. a.“.
Besteuerung in der Slowakei
In der Slowakei haben wir fixe Besteuerung für Juristischen Personen in Höhe von 21% (ab 1.1.2017). Von 2017 existiert die 7% Besteuerung von Dividende für EU Personen (mit Landen die die Slowakei die Doppelbesteuerungsabkommen hat). Für Offshore ist die Dividenden Besteuerung in Hohe 35%.
Mehrwertsteuer für Waren und Dienstleistungen ist in Höhe von 20%, es existiert auch niedrige 10% Mehrwertsteuer für Medikamente, Bucher und anderen Gesundheitsmittel.