Charakteristik einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können natürliche oder juristische Personen sein. Gründung einer GmbH ist auch von einer Privatperson möglich. Der Gesellschafter kann auch eine ausländische Person sein. Eine Natürliche Person kann maximal nur in den drei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Die maximale Anzahl von Gesellschafter ist 50.
Minimale Einzahlung eines jeden Gesellschafter ist 1 Tschechische Krone (Kč). Minimale Stammkapital ist 1 Tschechische Krone (Kč). Die Bezahlung von Grundkapital ist notwendig zu beweisen - Bestätigung von Bezahlung von Stammkapital auf Bank Konto auf den Namen des Unternehmens in Tschechischen Bank.
Geschäftsname in der Tschechien muss einzigartig sein. Tschechien hat öffentliches Handelsregister an der www.justice.cz, der Name kann man also gleich prüfen. Der Firmenname muss das Kürzel GmbH enthalten. Es genügt das Kürzel "spol. s r.o." oder "s.r.o.". In der Tschechien der Name muss wirklich einzigartig sein, es reicht nicht nur eine Buchstabe oder Nummer dazu zugeben wie in der Slowakei.
Geschäftsführer kann nur Person von EU oder OECD sein, oder Person mit Aufenthalt in EU. Von Geschäftsführer brauchen wir StrafregisterAuszug beeinigt übersetzt in die Tschechische Sprache.
Die GmbH entsteht als juristische Person zu dem Zeitpunkt, an dem sie in das Handelsregister eingetragen wurde. Von diesem Tag ist die GmbH juristische Person.