Prozess bei Unternehmensgründung in der Slowakei
Unsere Gesellschaft bietet Ihnen eine kostenlose Einleitungsberatung oder eventuell können wir Ihnen auch telefonisch oder per Email helfen.
Die häufigste Unternehmensformen in der Slowakei sind:
In Preis sind alle anfallenden Gebühren enthalten
- Ausfertigung von allen notwendigen Dokumenten,
- Einschreibung der Gesellschaft in das Gewerbeamt,
- Firmenregister - Handelsregister,
- Finanzamt zum Einkommsteuer,
Freie Gewerben sind kostenlos, Standarder Anzahl ist 5-10 freien Gewerben. Womit sie noch rechnen müssen ist für das Beglaubigen der Unterschriften beim Slowakischen Notar oder Slowakische Botschaft im Ausland (max 20 Euro beim Slowakischen Notar).
Gewerben
Für das Ausführen von handwerklichen und gebundenen Gewerben ist es erforderlich eine Person zu beauftragen, welche einen Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in der Slowakei hat und belegen kann, dass die Person über genügend Ausbildung und Erfahrung verfügt. Preis für nichtfreie Regulierte Gewerben ist je 7,5 Euro.
Nostrifikation ist notwendig beim Fremddokumenten über Bildung = Anerkennung bei der Slowakischen Schulministerium von Ausbildungs- Dokumenten aus Ausland.
Die am häufigsten ausgewählten freien Gewerbe sind z. B.:
- 19.1. Kauf und verkauf von Waren (Kleinverkauf, Grossverkauf)
- 19.3. Vermittlung von Dienstleistungen, Geschäft, Produktion
- 19.2. Vermittlung von Geschäft
- 27.2. Beratung in unternehmen, organisatorischen und ökonomischen Sachen
- 23.1. Computer Dienstleistungen und Dienstleistungen mit Datenverarbeitung
Besteuerung in der Slowakei
In der Slowakei haben wir fixe Besteuerung für Juristischen Personen in Höhe von 21% (ab 1.1.2017). Von 2017 existiert die 7% Besteuerung von Dividende für EU Personen (mit Landen die die Slowakei die Doppelbesteuerungsabkommen hat). Für Offshore ist die Dividenden Besteuerung in Hohe 35%.
Mehrwertsteuer für Waren und Dienstleistungen ist in Höhe von 20%, es existiert auch niedrige 10% Mehrwertsteuer für Medikamente, Bucher und anderen Gesundheitsmittel.
Grundlegende Steuersätze in der Slowakei:
Einkommsteuer für Juristischen Personen | 21% |
Einkommsteuer für Physische Personen | 19% (zu 35 022,31 Eur) |
Einkommsteuer für Physische Personen | 25% (über 35 022,31 Eur) |
Dividenden Steuer (Gewinne Besteuerung) | 7% (von 2017) |
Mehrwertsteuer (grundsätzliche) | 20% |
Mehrwertsteuer (Medikamente, Bücher) | 10% |
Von 1.1.2014 existiert in Slowakei auch so genannte Lizenzen (minimale Besteuerung) für alle Juristischen Personen. Jede Firma muss die minimale Besteuerung bezahlen, auch wenn die Firma in Verlust ist.
Es lohnt sich also mindestens dass die Firma ein bisschen Aktiv ist. So dass sie sich die minimale Besteuerung (Lizenz) einrechnen kann.
Ab 1.1.2018 werden keine so genannte Lizenzen (minimale Besteuerung) mehr.
Die minimale Besteuerung pro Jahr ist (zu 2017):
Lizenzen nicht MWSt. Zahler (minimale Besteuerung) | 480 € |
Lizenzen MWSt. Zahler (minimale Besteuerung) Umsatz bis 500 000 € | 960 € |
Lizenzen MWSt. Zahler (minimale Besteuerung) Umsatz über 500 000 € | 2880 € |
Der ganze Prozess beim gründen folgt
Nach dem telefonischen Erstgespräch, schicken wir Ihnen ein Formular per Email bzw. können Sie dieses Formular auch persönlich mit unserem Mitarbeiter bei uns ausfüllen.
Nach dem Erhalt Ihres ausgefüllten Formulars per Email, erarbeiten wir aufgrund Ihres Bedarfs alle nötigen Dokumente für die Gründung. Die Vorbereitung dauert maximal 1-2 Tage
Anschließend werden wir Sie telefonisch oder per Email kontaktieren um ein Treffen für das Unterschreiben von allen nötigen Dokumenten zu vereinbaren.
Beim Treffen unterschreiben Sie alle nötigen Dokumente - manche müssen notariell beglaubigt werden, der Notar befindet sich in der nähe von unseren Büro.
Bezahlung von Stammkapital von Ihnen am Bankkonto in Slowakischen Banken für ihre Neugegründete Gesellschaft. Ab 1.1.2016 ist nicht notwendig Stammkapital 5000 Euro in Slowakische Bankkonto zu bezahlen, reicht nur Aussage über Bezahlung. Es wird also einfacher eine Firma zu gründen.
Anschließend veranlassen unsere Mitarbeiter die Gründung ihrer Firma und die Registrierung beim Finanzamt für Einkommsteuer.
Die Gesamte Gründung lässt sich auch per Ferne erledigen, mit Hilfe von Emails und Post. Laut Vereinbarung schicken wir Ihnen eine Email mit Instruktionen und ausgearbeiteten Dokumenten. Sie drucken diese aus und unterschreiben sie. Diese Dokumente müssen Sie dann von einem Slowakischen (oder Tschechischen) Notar beglaubigen lassen oder bei der slowakischen Botschaft im Ausland.
Der Prozess der Einschreibung in das Firmenregister dauert ca. 2-3 Wochen. Die anschließende Registrierung beim Finanzamt zum Einkommsteuer maximal 3-4 Wochen.
Wenn sie mit ihrer Firma gleich arbeiten wollten, da empfehlen wir ihnen kauf von Vorratsgesellschaften - neue Vorgegründete Gesellschaften die für weiteren verkauf gegründet sind.
Bei Interesse können wir auch eine bereits gegründete GmbH beim Finanzamt für die Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer UID anmelden. In diesem Falle benötigen wir Dokumente über ökonomischer Aktivität für das Finanzamt. (Verträge, Bankkontonummer, erste 2-3 Rechnungen, beweise über Bezahlungen, kauf von Eigentum, ..)
In Slowakei kann man für Neue Registrierung nur Monatlicher MWSt. Zähler sein, später kann man auch Quartaler MWSt. Zähler sein.
Es existiert auch so genannte nicht Klassischer MWSt. Zähler (§7 - Einkauf von Waren aus EU oder §7a Dienste aus/nach EU) damit sie die internationale UID (MWSt.) Nummer haben und Geschäfte im EU machen können aber hier können sie sich die MWSt. nicht einrechnen und in Slowakei figurieren Sie immer als nicht MWSt. Zähler.